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 Allgemeine Geschäftsbedingungen



Alle Angebote und Leistungen von PC-Hilfe Hartmut Kalden, Bismarckstr. 5, 82256 Fürstenfeldbruck (als Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden von Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung sowie wesentlicher Vertragspflichten.

2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis der täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.
Ist die Datensicherung Teil des Auftrages, gilt die Haftungsbegrenzung nur insoweit, als sie fehlerhafte Datenträger, Soft- oder Hardware-Fehler betrifft, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden.

4. Der Auftragnehmer sichert zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht mit Viren oder vergleichbaren Programmen infiziert werden. Nach dem heutigen Stand der Kenntnis ist es jedoch nicht möglich, alle Mutationen und Variationen sicher zu erkennen. Sollte ein Computervirus durch den Auftragnehmer nachweislich auf ein Kundengerät übertragen werden, so haftet der Auftragnehmer nur insoweit wie er diesen vorsätzlich verbreitet hat.
Der Auftragnehmer ist befreit von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall original verpackter Software, Software aus dem Besitz des Auftraggebers oder durch Maßnahmen der Virenbeseitigung entstehen.

Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer sichert zu, Reparaturen, Einstellungen und Konfigurationen sorgfältig und nach dem aktuellen Stand des Wissens vorzunehmen. Werden vom Auftragnehmer zugesicherte Eigenschaften hierdurch nicht erreicht, gilt der Vertrag als nicht erfüllt.

2. Austauschbare Komponenten, Erweiterungen und Peripherie werden (sofern gewünscht) ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Kunden eingekauft. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, einen zuvor vereinbarten Kauf im Namen des Kunden und ohne eigene Handelstätigkeit zu tätigen. Grundlage für derartige Einkäufe und die daraus resultierenden Gewährleistungsansprüche sind stets die Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

Sonstige Vereinbarungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

2. Der Kunde ist damit einverstanden, daß der Auftragnehmer aus der Geschäftsbeziehung erhaltene persönliche Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes innerhalb des Unternehmens verwendet. Eine Weitergabe von persönlichen Daten erfolgt nicht.

3. Die Vereinbarung des Erfolgshonorars gilt für die Fälle, in denen die Fehlerursache nicht gefunden oder behoben werden kann. Die Vereinbarung setzt voraus, daß die zur Soft-/Hardware gehörigen Dokumentationen, Installationshilfen etc am Ort verfügbar sind. Die Berechnung der Anfahrt erfolgt in allen Fällen.

4. Terminvereinbarungen, die durch Verschulden des Auftraggebers nicht eingehalten und nicht rechtzeitig storniert werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Hierbei werden in jedem Fall die Fahrtkosten in Höhe der gültigen Kilometerpauschale fällig; Kosten für aufgewendete Fahr-/Wartezeit fallen nicht an. Bei Terminabsprachen seitens des Auftragnehmers genannte Uhrzeiten sind als "Cirka-Zeiten" zu verstehen.

5. Die Anerkennung von Lizenz- und Copyrightbestimmungen, wie sie typischerweise bei der Installation von Software abgegeben werden, gelten als "im Namen des Kunden" abgegebene Erklärungen. Die Kenntnis dieser Bestimmungen und ihre Zustimmung durch den Kunden werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Aufträge zur Installation von Software beinhalten die Erklärung des Kunden über rechtmäßigen Erwerb und Besitz - auch wenn Software ggf. von Sicherungs-Datenträgern installiert wird.

6. Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.

 
 

 

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