PC-Hilfe Hartmut Kalden | AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz 2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche
auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen,
mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt
nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 3. Die Haftung für Datenverlust
wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der
Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches
Versagen und die daraus entstehende Erfordernis der täglichen
Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. 4. Der Auftragnehmer sichert
zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß
Kundengeräte nicht mit Viren oder vergleichbaren Programmen
infiziert werden. Nach dem heutigen Stand der Kenntnis ist es
jedoch nicht möglich, alle Mutationen und Variationen sicher
zu erkennen. Sollte ein Computervirus durch den Auftragnehmer
nachweislich auf ein Kundengerät übertragen werden,
so haftet der Auftragnehmer nur insoweit wie er diesen vorsätzlich
verbreitet hat. Gewährleistung 2. Austauschbare Komponenten, Erweiterungen und Peripherie werden (sofern gewünscht) ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Kunden eingekauft. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, einen zuvor vereinbarten Kauf im Namen des Kunden und ohne eigene Handelstätigkeit zu tätigen. Grundlage für derartige Einkäufe und die daraus resultierenden Gewährleistungsansprüche sind stets die Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Sonstige Vereinbarungen 2. Der Kunde ist damit einverstanden, daß der Auftragnehmer aus der Geschäftsbeziehung erhaltene persönliche Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes innerhalb des Unternehmens verwendet. Eine Weitergabe von persönlichen Daten erfolgt nicht. 3. Die Vereinbarung des Erfolgshonorars gilt für die Fälle, in denen die Fehlerursache nicht gefunden oder behoben werden kann. Die Vereinbarung setzt voraus, daß die zur Soft-/Hardware gehörigen Dokumentationen, Installationshilfen etc am Ort verfügbar sind. Die Berechnung der Anfahrt erfolgt in allen Fällen. 4. Terminvereinbarungen, die durch Verschulden des Auftraggebers nicht eingehalten und nicht rechtzeitig storniert werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Hierbei werden in jedem Fall die Fahrtkosten in Höhe der gültigen Kilometerpauschale fällig; Kosten für aufgewendete Fahr-/Wartezeit fallen nicht an. Bei Terminabsprachen seitens des Auftragnehmers genannte Uhrzeiten sind als "Cirka-Zeiten" zu verstehen. 5. Die Anerkennung von Lizenz- und Copyrightbestimmungen, wie sie typischerweise bei der Installation von Software abgegeben werden, gelten als "im Namen des Kunden" abgegebene Erklärungen. Die Kenntnis dieser Bestimmungen und ihre Zustimmung durch den Kunden werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Aufträge zur Installation von Software beinhalten die Erklärung des Kunden über rechtmäßigen Erwerb und Besitz - auch wenn Software ggf. von Sicherungs-Datenträgern installiert wird. 6. Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck. |
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